Impressum
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Akudo Chemie- und Industrietechnik GmbH
Albrecht-Thaer-Ring 4
30938 Burgwedel
T 05139 9842-807
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USt.-Id.-Nr.
DE283143840
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Inhaltlich Verantwortlicher
Karsten Dick
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Hinweise
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzt (VSBG) §3: Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Haftung: Die Beiträge und Inhalte auf www.akudo-service.de werden mit Sorgfalt recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen.
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Fotos
Akudo
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Gestaltung
Sabine Busse
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Datenschutz
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Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich gem. Art. 4 Abs. 7 DS-GVO:
Karsten Dick
Akudo Chemie- und Industrietechnik GmbH
Albrecht-Thaer-Ring 4
30938 Burgwedel
T 05139 9842-807
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Allgemeine Datenschutzerklärung
Die Betreiber dieser Website nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die Nutzung dieser Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf dieser Website personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
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Personenbezogene Daten
Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Server-Log-Dateien
Der Provider dieser Website erhebt und speichert automatisch Informationen in sogenannten Server-Log Files, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Diese sind:
- Browsertyp und -version
- Betriebssystem
- Referrer-URL
- Hostname des zugreifenden Rechners
- Uhrzeit der Serveranfrage
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Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Widerspruch Werbe-Mails
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Zusätzliche Nutzungsbedingungen für Google Maps/Earth
Google Datenschutzerklärung
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Liefer- und Montagebedingungen
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Inland / Gültig ab 01. November 2017
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1. Die nachstehenden Liefer- und Montagebedingungen gelten für Inlandslieferungen und -Montagen, die von der Firma Akudo Chemie- und Industrietechnik GmbH übernommen werden. Abweichende Einzelheiten müssen in schriftlicher Form festgesetzt werden.
Ihre Einkaufs- und Montagebedingungen erkennen wir insoweit an, als sie nicht unseren Liefer- und Montagebedingungen widersprechen.
2. Die Reisekosten des Personals für Hin- und Rückreise, einschließlich der zusätzlichen Fahrtkosten, werden in Rechnung gestellt. In der Regel erfolgt dies im Kfz. Sollte die Anfahrt mit der Bahn erfolgen, gilt: Für Leitende Angestellte, Ingenieure und Techniker sowie für gleichgestellte Angestellte werden die Bahnkosten 1. Klasse und für das übrige Montagepersonal die Bahnkosten 2. Klasse zuzüglich Zuschläge berechnet. Zu den Reisekosten gehören auch die Kosten des Transportes und der Transportversicherung des persönlichen Gepäcks und des mitgeführten Werkzeuges und Materials.
3. Lohnkosten auf der Baustelle und beim Kunden:
3.1. Stundenlohnsätze (je Arbeitsstunde) – aktuell auf Anfrage
Als volle Arbeitszeit wird die 38,5 Stundenwoche bei täglich 7,7 Normalstunden von Montag bis Freitag einschließlich Soziallasten zu folgenden Sätzen anzufragen:
a) Beratung durch Geschäftsführer
b) Beratung durch Ingenieur sowie Gleichgestellte
c) Techniker sowie Gleichgestellte
d) Obermonteure sowie Gleichgestellte
e) Spezialmonteure sowie Gleichgestellt
Für Reise-, Warte- und Vorbereitungszeit gelten teilweise abweichende Stundenlohnsätze – aktuelle Sätze auf Anfrage.
Für die 1. bis 6. Mehrarbeitsstunde pro Woche oder ab 9. Stunde/Tag: +25%
ab der 7. Mehrarbeitsstunde pro Woche und für Samstagarbeit: +40%
ab 20 Uhr bis 6 Uhr morgens, Samstags- und Sonntagsarbeit: +50%
Feiertagsstunden, wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt: +100%
Feiertagsstunden, wenn der Feiertag auf einen Wochentag fällt: +125%
3.2. Fernauslösung bei Abwesenheit von unserem Stammhaus in Burgwedel pro Stunde Abwesenheit – aktueller Satz auf Anfrage.
Falls sich erweisen sollte, dass dieser Betrag zum angemessenen Lebensunterhalt nicht ausreichen sollte, werden entsprechend höhere Sätze berechnet. Die Auslösung wird auch für die Dauer einer durch Unfall verursachten Arbeitsunfähigkeit berechnet.
3.3. Übernachtung
Übernachtung Monteur pauschal/nach Aufwand: auf Anfrage
Übernachtung leitende Angestellte: nach Aufwand
3.4. Bei Montagefahrten behalten wir uns die Wahl des benutzten Verkehrsmittels vor. Beim Einsatz eines Kraftwagens werden die gefahrenen Kilometer wie folgt berechnet:
bei PKW: auf Anfrage
bei Montagewagen (Transporter): auf Anfrage
Anfallende Fahrgelder für die tägliche Fahrt von der Unterkunft am Montageort zur Baustelle und zurück berechnen wir nach Aufwand.
4. Erschwerniszulage, Höhen- und Schmutzgelder sowie Gefahrenzulage etc. werden nach den tariflichen Bestimmungen bzw. nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen in der angefallenen Höhe weiterberechnet.
5. Der Auftraggeber hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen. Er hat die zum Schutze von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen Maßnahmen zu treffen. Der Auftraggeber ist auf seine Kosten für folgende bauseitige Leistungen verpflichtet:
a) Herrichten der Baustelle für eine freie Durchführung der Montagearbeiten.
b) Das Beistellen von Strom, Wasser, Heizung, Beleuchtung sowie der erforderlichen Anschlüsse.
c) Bereitstellung der notwendigen Hilfskräfte in der für die Montage erforderlichen Zahl und die erforderliche Zeit. Die Hilfskräfte haben den Weisungen unseres Beauftragten Folge zu leisten. Wir übernehmen für die Hilfeleistung und für die Hilfskräfte keine Haftung.
d) Beendigung aller Erd-, Bau- und Installationsarbeiten vor Beginn der Montage.
e) Bereitstellung der erforderlichen Vorrichtungen und schweren Werkzeuge sowie der erforderlichen Bedarfsgegenstände.
f) Bereitstellung verschließbarer Räume für die Aufbewahrung des Werkzeuges und der Bekleidung des Montagepersonals und geeigneter Waschgelegenheit.
g) Transport der Montageteile an den Montageplatz. Schutz der Montageteile und Materialen vor schädlichen Einflüssen jeglicher Art.
h) Anordnungen von uns in Bezug auf die unfallsichere Durchführung der Arbeiten (laut den bei uns gültigen Unfallverhütungsvorschriften) müssen befolgt werden. Die technische Hilfeleistung des Auftraggebers muss gewährleisten, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Auftraggeber durchgeführt werden kann.
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6. Alle Sachleistungen unterliegen unseren jeweils gültigen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
7. Preisvorbehalte
Unsere Preisansätze sind auf der Grundlage des zurzeit geltenden Lohn- und Gehaltabkommens des Landes Niedersachsen errechnet. Sollten die Löhne bis zur Beendigung der Montagearbeiten eine Änderung erfahren, behalten wir uns eine entsprechende Angleichung der Verrechnungssätze vor.
8. Geltungsbereich
Die Liefer- und Montagebedingungen gelten für die Lieferungen und Montagearbeiten, die außerhalb unseres Werkes von unserem Montagepersonal im Inland durchgeführt werden.
9. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, hat der Besteller bzw. sein Bevollmächtigter unserem Bevollmächtigten die Arbeitszeit und die Arbeitsleistung auf unseren Stundenzetteln zu bescheinigen. Die aufgelaufenen Montagekosten werden unter Zugrundelegung dieser bescheinigten Stundennachweise in Rechnung gestellt.
Unsere Liefer- und Montagerechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort zu begleichen.
Eine Zurückhaltung der Zahlung oder deren Aufrechnung gegen andere Forderungen ist nicht statthaft. Freiwillige Bar- oder Naturalleistungen des Bestellers an unser Montagepersonal, die bei Übernahme der Arbeiten nicht schriftlich mit uns vereinbart worden sind, können in der Abrechnung nicht berücksichtigt werden. Die von unseren Monteuren abgegebenen Erklärungen irgendwelcher Art sind für uns nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen uneingeschränkten Bezahlung unser Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen gegen den Kunden, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen. Weiterveräußern darf der Kunde Vorbehaltsware – im ordnungsgemäßen Geschäftsgang – nur, wenn er seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung nicht abgetreten, verpfändet oder sonst wie belastet hat. Der Kunde darf Vorbehaltsware nicht mit anderen Sachen verbinden, an denen Rechte Dritter bestehen. Wird Vorbehaltsware dennoch durch Verbindung mit anderen Gegenständen Bestandteil einer neuen (Gesamt-) Sache, so werden wir an dieser unmittelbar quotenmäßig Miteigentümer, auch wenn sie als Hauptsache anzusehen ist. Unsere Miteigentumsquote richtet sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verbindung. Der Kunde tritt uns die Ansprüche gegen seine Abnehmer aus der Veräußerung von Vorbehaltsware und/oder neugebildeten Sachen in Höhe unserer Rechnung für die Vorbehaltsware bereits im Voraus zur Sicherung ab. Solange der Kunde nicht mit der Bezahlung der Vorbehaltsware in Verzug gerät, kann er die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einziehen. Den anteiligen Erlös darf er jedoch nur zur Bezahlung der Vorbehaltsware an uns verwenden. Auf Verlangen des Kunden geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl frei, wenn und soweit der Nennwert der Sicherheiten 120 % des Nennwerts unserer offenen Forderungen gegen den Kunden übersteigt. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, beim Kunden noch vorhandene Vorbehaltsware heraus zu verlangen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Zur Feststellung unserer Rechte können wir sämtliche unsere Vorbehaltsrechte betreffenden Unterlagen/Bücher des Kunden durch eine zu Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person einsehen lassen.
11. Gewährleistung und Haftung
Die Firma Akudo übernimmt die Haftung dafür, dass alle Lieferungen sowie Montagen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Eine Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. Für Schäden, die durch Reinigung und Reinigungsarbeiten an Anlagen oder Systemen entstehen, übernimmt die Akudo Chemie- und Industrietechnik GmbH keine Haftung.
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Gerichtstand und Erfüllungsort ist Hannover.
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Verbessernde Änderungen jederzeit ohne Vorankündigung vorbehalten.
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Akudo Chemie- und Industrietechnik GmbH